Heilpraktiker

Heilpraktiker

Die Heilpraktikerpraxis, beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie

Als ausgebildete/r Physiotherapeut/in gehöre man in Deutschland zu den medizinischen Heilhilfberufen. Dies bedeutet, dass wir weisungsgebunden an Ärzte agieren. Es erfolgen ärztliche Erstuntersuchungen, nach denen sich entscheidet, ob eine physiotherapeutische Behandlung erfolgen kann und darf. Aufgrund dieser Voruntersuchung werden mögliche Risikofaktoren und Erkrankungen ausgeschlossen, die eine physiotherapeutische Behandlung verbieten würden. Infolge dieser Erkenntnisse wird eine Diagnose gestellt und der Patient bekommt eine Verodnung mit dem entsprechenden Heilmittel. Diese Verordnung erlaubt es uns, medizinisch Tätig zu werden. Ohne eine entsprechende Verordnung ist es aus physeotherapeutischer Sicht nicht möglich, eine Behandlung durchzuführen. Der Erstkontakt zu dem Patienten ist nur Ärzten und Heilpraktikern gestattet.

Aufgrund des Gerichtsverfahrens eines Berufskollegen, der gegen diese Rechtslage klagte, ist Ende 2009 der Beruf “ Heilpraktiker, beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie“ entstanden. Das Gericht legte fest, dass sich Physiotherapeuten einer erneuten Überprüfung ihrer Kenntnisse unterziehen müssen, um diesen Beruf ausüben zu dürfen.

„Heilpraktiker, beschränkt auf den Bereich der Physiotherapie“ bedeutet, dass wir von nun an die Möglichkeit haben, Menschen mit körperlichen Beschwerden ohne vorherigen Arztkontakt medizinisch untersuchen und behandeln zu dürfen. Dies bezieht sich allein auf den Bereich der Physiotherapie! Es werden ausschließlich Behandlungstechniken verwendet, die Bestandteil der physiotherapeutischen Ausbildung waren und sind. Darunter fällt nicht das setzten von Akupunkturnadeln oder Spritzen, sowie die Verordnung von Medikamenten, uvm.

Allerdings ist es uns möglich, Ihnen entsprechend des Befundes ein Privatrezept über physiotherapeutische Maßnahmen zu verordnen.

Das bedeutet für Sie: Sie können entscheiden, ob Sie als erstes zu ihrem Arzt gehen, oder lieber gleich zu Ihrem Physiotherapeuten.

Zudem ist diese Art der Behandlung eine reine Selbstzahlerleistung! Sie bekommen nach Abschluss der Behandlung eine Heilpraktikerrechnung nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker gestellt.

Privatversicherte, beihilfebefähigte und Menschen mit einer Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen, bekommen diese Rechnungen, je nach Versicherungsstatus, von Ihrer Versicherung anteilig erstattet.

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